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Planung und Logistikkonzept8 Min.

Baulogistik-Checkliste: Alles, was vor dem ersten Spatenstich geklärt sein sollte

Eine nach Themen geordnete Prüfliste für Bauleitung, Generalunternehmer und Bauherren, mit Zeitpunkten, Zuständigkeiten und den Punkten, die in der Praxis am häufigsten fehlen.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Wozu eine Checkliste, wenn es ein Logistikkonzept gibt

Ein Logistikkonzept beschreibt, wie die Baustelle versorgt werden soll. Eine Checkliste prüft, ob alles, was dafür nötig ist, auch tatsächlich erledigt ist. Beides gehört zusammen. In der Praxis scheitert der Start einer Baustelle selten an einer falschen Idee, sondern an einer vergessenen Kleinigkeit: Der Baustrom ist beantragt, aber der Zählerschrank fehlt. Die Halteverbotszone ist genehmigt, aber die Schilder stehen nicht rechtzeitig. Der Kran ist bestellt, aber die Aufstellfläche nicht verdichtet.

Die folgende Liste ist nach Themen gegliedert und mit Zeitpunkten versehen. Sie ersetzt kein Logistikkonzept, aber sie zeigt, wo es noch Lücken hat. Gehen Sie die Punkte im Jour fixe mit allen Beteiligten durch und halten Sie zu jedem Punkt fest: erledigt, offen oder nicht relevant, dazu eine verantwortliche Person und ein Datum.

Grundlagen und Zuständigkeiten

Bevor einzelne Flächen geplant werden, muss klar sein, wer entscheidet. Viele Konflikte auf der Baustelle entstehen, weil niemand die Hoheit über Kran, Zufahrt oder Lagerfläche hat. Legen Sie das schriftlich fest, am besten in einer Baustellenordnung oder einem Baulogistikhandbuch, das Bestandteil der Nachunternehmerverträge wird.

  • Bauherr, Generalunternehmer und Logistikverantwortlicher benannt, mit Vertretung
  • Prüfen, ob nach der Baustellenverordnung ein SiGe-Koordinator zu bestellen ist und eine Vorankündigung an die Behörde gehen muss
  • SiGe-Plan erstellt, wenn die Voraussetzungen der BaustellV erfüllt sind
  • Baustellenordnung oder Baulogistikhandbuch entworfen und mit dem Vertragswerk verknüpft
  • Geklärt, welche Logistikleistungen zentral erbracht und wie sie auf Nachunternehmer umgelegt werden
  • Ansprechpartner bei Behörden, Netzbetreibern und Nachbarn gesammelt
  • Termin für den ersten Logistik-Jour-fixe festgelegt

Wer welche Pflichten trägt, beschreibt der Ratgeber zu den Pflichten von Bauherr und Generalunternehmer. Zur Baustellenverordnung gilt: Bei mehreren Arbeitgebern auf der Baustelle ist ein Koordinator zu bestellen. Die Vorankündigung ist nötig, wenn die Baustelle länger als 30 Arbeitstage dauert und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind oder der Umfang 500 Personentage überschreitet.

Flächen und Baustelleneinrichtung

Der Baustelleneinrichtungsplan ist das wichtigste Werkzeug der Baulogistik. Er zeigt, wo was steht, und zwar nicht nur zum Baubeginn, sondern in mehreren Phasen: Erdbau, Rohbau, Ausbau und Rückbau der Einrichtung. Eine Fläche, die im Rohbau Bewehrungslager ist, wird im Ausbau oft zur Anlieferzone für Fassadenelemente.

PrüfpunktFrageZuständig
BE-PlanGibt es Pläne für jede Bauphase, nicht nur für den Start?Bauleitung / Logistikplanung
LagerflächenReichen die Flächen für den Tagesbedarf der kritischen Gewerke?Logistikplanung
UntergrundSind Lager- und Kranflächen befestigt und tragfähig?Tiefbau / Statik
ContaineranlageSind Büro, Aufenthalt, Sanitär und Umkleide nach ArbStättV und ASR geplant?Bauleitung
Baustrom und BauwasserSind Anschlüsse beantragt, Verteiler und Zähler eingeplant?Bauleitung / Netzbetreiber
EntsorgungsinselGibt es eine Fläche für getrennte Abfallcontainer mit Zufahrt?Logistikplanung
BauzaunIst die Einfriedung lückenlos, mit Tor, Beschilderung und Beleuchtung?Bauleitung / Sicherheit

Mehr zur Planung der Einrichtung finden Sie im Ratgeber Baustelleneinrichtung planen. Für Containeranlagen und Sozialräume gelten die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), insbesondere zu Toiletten, Wasch- und Pausenräumen.

Zufahrten, Verkehr und Genehmigungen

Die Zufahrt ist der Engpass jeder Baustelle. Prüfen Sie nicht nur, ob ein Lkw das Tor erreicht, sondern auch, ob er auf dem Gelände wenden kann, wo er wartet, wenn die Ladezone belegt ist, und wie er die Baustelle wieder verlässt. Für jede Nutzung öffentlicher Flächen brauchen Sie Genehmigungen, die Zeit kosten.

  • Zufahrtsweg vom überörtlichen Straßennetz bis zum Tor abgefahren, inklusive Brücken, Durchfahrtshöhen und Gewichtsbeschränkungen
  • Schleppkurven für das größte Fahrzeug geprüft, etwa Sattelzug, Fahrmischer oder Mobilkran
  • Sondernutzungserlaubnis für Gehweg- oder Fahrbahnflächen beantragt
  • Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO mit Verkehrszeichenplan nach RSA 21 beantragt
  • Temporäre Halteverbotszone für Ladezonen beantragt und Beschilderung rechtzeitig aufgestellt
  • Feuerwehrzufahrt und Rettungswege für Baustelle und Nachbarschaft gesichert
  • Pufferfläche oder Warteplatz für Lkw außerhalb des fließenden Verkehrs festgelegt
  • Bei Groß- oder Schwertransporten Erlaubnis nach § 29 StVO und gegebenenfalls Ausnahme nach § 46 StVO eingeplant

Details zu Genehmigungen stehen in den Ratgebern zur Sondernutzungserlaubnis und zur verkehrsrechtlichen Anordnung.

Kran, Hebezeuge und Vertikaltransport

Der Kran bestimmt den Takt des Rohbaus. Eine falsche Standortwahl lässt sich später kaum korrigieren. Deshalb gehört die Kranplanung zu den ersten Punkten der Checkliste, noch vor der Bestellung von Lagerflächen.

  • Kranstandort so gewählt, dass Lagerflächen, Anlieferzone und Einbauorte im Arbeitsbereich liegen
  • Kranfundament oder Aufstellfläche statisch nachgewiesen
  • Überschwenken von Nachbargrundstücken, Straßen oder Gleisen geklärt und schriftlich vereinbart
  • Mehrere Krane gegeneinander abgesichert, etwa durch Arbeitsbereichsbegrenzung
  • Kranführer, Anschläger und Einweiser benannt und unterwiesen
  • Kranbelegungsplan für Spitzenzeiten vorbereitet
  • Vertikaltransport für den Ausbau geplant: Bauaufzug, Materialaufzug oder Etagenverteilung

Für Krane und andere Arbeitsmittel gelten die Betriebssicherheitsverordnung und die einschlägigen DGUV-Regeln. Wie Sie die Belegung im Alltag steuern, zeigt der Ratgeber zum Kranbelegungsplan.

Anlieferung, Lager und Materialfluss

Je enger die Baustelle, desto wichtiger ist die Steuerung der Lieferungen. Ohne Regeln kommt alles gleichzeitig am Montagmorgen. Mit Regeln kommt jede Lieferung zu einem festen Zeitpunkt an eine feste Stelle. Das spart Kranzeit, Fläche und Ärger mit Anwohnern.

PrüfpunktErledigt, wenn …
Lieferavisjeder Lieferant weiß, wie, wann und bei wem er anmeldet
ZeitfensterSlots je Ladezone festgelegt und an Nachunternehmer verteilt sind
LadezonenLage, Größe und Nutzungszeiten im Plan stehen
Wareneinganggeklärt ist, wer Lieferscheine prüft und Schäden dokumentiert
Lagerregelnfestgelegt ist, wie lange Material auf einer Fläche liegen darf
Geschosslagergeklärt ist, ob und wo auf den Etagen gelagert wird
Leergut und VerpackungRücktransport und Sammelstellen festgelegt sind

Eine Anmeldung, die keiner prüft, bringt wenig. Legen Sie fest, wer am Tor die Lieferung mit dem Avis abgleicht und was bei unangemeldeten Fahrzeugen passiert. Anregungen dazu liefert der Ratgeber zum Lieferavis.

Entsorgung, Umwelt und Nachbarschaft

Entsorgung ist Logistik in umgekehrter Richtung. Auch sie braucht Flächen, Zufahrten und Zeitfenster. Dazu kommen Pflichten aus dem Umwelt- und Abfallrecht, die vor Baubeginn geklärt sein sollten.

  • Entsorgungskonzept mit Abfallarten und Schlüsselnummern nach AVV erstellt
  • Getrennte Erfassung nach Gewerbeabfallverordnung organisiert und Dokumentation festgelegt
  • Bodenmanagement für Aushub geplant, mit Bereitstellungsflächen und Beprobung
  • Kampfmittelfreigabe für die Erdarbeiten eingeholt, wo ein Verdacht besteht
  • Artenschutz geprüft, Gehölzarbeiten außerhalb der Schonzeit vom 1. März bis 30. September eingeplant
  • Lärm- und Staubschutz gegenüber Nachbarn geplant, Maßstab ist die AVV Baulärm
  • Beweissicherung an Nachbargebäuden und Straßen vor Baubeginn durchgeführt
  • Information der Anwohner mit Kontakt und Bauzeit vorbereitet

Wo ökologische Auflagen bestehen, ist eine fachkundige Begleitung sinnvoll.

Sicherheit, Erste Hilfe und Personal

Zum Start einer Baustelle gehört auch die Frage, wer sie schützt und wer im Notfall hilft. Diese Punkte werden oft erst beim ersten Diebstahl oder ersten Unfall nachgezogen. Besser ist es, sie gleich mitzuplanen.

  • Zugangsregel festgelegt: Wer darf auf die Baustelle, wie wird das geprüft?
  • Baustellenausweis oder Zutrittssystem eingerichtet, auch zur Vorbereitung auf Kontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
  • Bewachung außerhalb der Arbeitszeit geklärt, mit Erlaubnis nach § 34a GewO
  • Ersthelfer in ausreichender Zahl nach DGUV Vorschrift 1 vorhanden
  • Brandschutzhelfer benannt, Feuerlöscher und Brandschutzordnung vorhanden
  • Rettungskonzept mit Sammelplatz, Rettungswegen und Anfahrtsbeschreibung für Rettungsdienste erstellt
  • Personal für Logistik eingeplant: Koordinator, Torposten, Einweiser, Staplerfahrer
  • Unterweisung neuer Firmen und Mitarbeiter organisiert

Bei größeren Projekten lohnt sich ein Partner, der Logistik und Sicherheit aus einer Hand organisiert. Staffsec übernimmt als Baulogistik-Full-Service die Planung und den Betrieb vor Ort, bundesweit mit Schwerpunkt Norddeutschland.

Zeitplan: Wann welcher Punkt erledigt sein sollte

Die Reihenfolge ist wichtiger als die Vollständigkeit am ersten Tag. Manche Punkte haben lange Vorlaufzeiten, andere lassen sich kurzfristig erledigen. Die folgende Übersicht ist ein Richtwert; je nach Stadt, Behörde und Projektgröße kann sich das deutlich verschieben.

PhaseTypische Aufgaben
Planung, mehrere Monate vorherLogistikkonzept, Kranstandort, BE-Plan, Zuständigkeiten, Prüfung BaustellV
VergabeLogistikleistungen im Leistungsverzeichnis, Baustellenordnung in Verträgen, Umlageregelung
Einige Wochen vorherAnträge für Sondernutzung, Anordnung und Halteverbot, Baustrom, Bauwasser, Container bestellt
Kurz vor BaubeginnBauzaun, Beschilderung, Zutrittsregel, Lieferavis eingerichtet, Ersthelfer benannt
Erste BauwocheErster Logistik-Jour-fixe, Abgleich Plan und Wirklichkeit, Anpassung der Zeitfenster

Planen Sie nach der ersten Woche eine Überprüfung ein. Kein Plan überlebt den ersten Kontakt mit der Baustelle unverändert. Wichtig ist, dass Änderungen in den Plan zurückfließen und allen bekannt sind.

Häufige Fragen

Wann sollte die Logistikplanung beginnen?

Sobald Bauweise und Grundstückssituation bekannt sind, also deutlich vor der Vergabe der Bauleistungen. Nur dann lassen sich Logistikleistungen sauber ausschreiben und Kranstandorte festlegen. Anträge für den öffentlichen Raum brauchen zusätzlich Vorlauf.

Wer ist für die Baulogistik verantwortlich?

Das hängt vom Vertragsmodell ab. Beim Generalunternehmer liegt die Organisation meist bei ihm, bei Einzelvergabe beim Bauherrn oder einem von ihm beauftragten Logistikdienstleister. Entscheidend ist, dass die Zuständigkeit schriftlich festgehalten ist.

Was wird bei der Baulogistik am häufigsten vergessen?

Häufig fehlen eine Pufferfläche für wartende Lkw, Regeln für unangemeldete Lieferungen, Flächen für Leergut und Verpackung sowie die Planung des Vertikaltransports im Ausbau. Auch die Phasenplanung des BE-Plans wird oft übersprungen.

Brauche ich für jede Baustelle einen SiGe-Koordinator?

Ein Koordinator ist nach der Baustellenverordnung zu bestellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle tätig sind. Ob zusätzlich eine Vorankündigung und ein SiGe-Plan nötig sind, hängt von Dauer, Beschäftigtenzahl, Umfang und gefährlichen Arbeiten ab.

Kann ich die Checkliste für jede Baustelle verwenden?

Die Themen sind auf fast jeder Baustelle dieselben. Die Gewichtung ändert sich aber: Auf einer Innenstadtbaustelle stehen Zufahrt und Genehmigungen im Vordergrund, auf einer Großbaustelle auf freier Fläche eher Wegeführung, Lagerflächen und Zugangskontrolle.

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