
Sternberg liegt mitten im Naturpark Sternberger Seenland, der 2005 gegründet wurde und rund 540 Quadratkilometer umfasst. Bewaldete Sanderflächen, die Urstromtäler von Warnow und Mildenitz, Schmelzwasserseen und Endmoränen prägen die Landschaft. Allein im Sternberger Seengebiet zählt man mehr als 90 Seen.
Bauvorhaben in dieser Umgebung bringen oft Auflagen zum Natur-, Arten- und Gewässerschutz mit sich. Unsere Umweltkontrollen sorgen dafür, dass diese Auflagen auf der Baustelle ankommen, eingehalten und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Die Mildenitz durchfließt den Großen Sternberger See und verlässt ihn über ein Wehr bei Sternberger Burg, nördlich davon mündet sie in die Warnow. Der See gilt als sehr fischreich mit klarem Wasser, seine Ufer sind meist schilfreich. Arbeiten an Ufer, Wehr oder Zuläufen müssen Einträge von Boden und Betriebsstoffen verhindern.
Im Naturpark leben Arten wie Fischotter, Eisvogel, Fischadler und Gebirgsstelze. Für die geplante Ortsumgehung der B 104 südlich der Stadt nennt der Bundesverkehrswegeplan ein Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiete und Feuchtlebensräume und stuft die Umweltbetroffenheit als hoch ein. Solche Vorhaben kommen ohne enge ökologische Begleitung nicht aus.
Auch der Boden ist ein Thema: Rund um Sternberg liegen zahlreiche Bodendenkmale, etwa Burgwälle, Großsteingräber und slawische Siedlungsspuren. Bei Erdarbeiten können Funde auftauchen, die gemeldet und gesichert werden müssen.

Wir lesen die Nebenbestimmungen der Genehmigung und machen daraus klare Vorgaben für Bauzeiten, Tabuflächen und Abstände zum Gewässer.
An Seen und Fließgewässern in Sternberg achten wir auf Sedimentsperren, abgedeckte Bodenmieten und sichere Betankung.
Schutzzäune für Amphibien und Reptilien werden regelmäßig abgegangen, Tiere fachgerecht umgesetzt und die Kontrollen protokolliert.
Fotos und Protokolle belegen gegenüber Naturschutz- und Wasserbehörde, dass die Auflagen erfüllt wurden.
Auflagen werden verstanden, bevor ein Verstoß entsteht.
Baustopps durch Behörden werden unwahrscheinlicher.
Sie können jederzeit belegen, was auf der Baustelle für die Umwelt getan wurde.
Natur- und Gewässerschutz läuft im Bauablauf mit, statt ihn aufzuhalten.
→ Sedimentsperren vor dem Eingriff, abgedeckte Mieten und Sichtkontrollen nach jedem Regen.
→ Wir stimmen mit der Bauleitung ab, welche störenden Arbeiten vorgezogen oder in größerem Abstand ausgeführt werden.
→ Arbeit an dieser Stelle stoppen, Fund sichern und die Denkmalbehörde informieren, wie es die Auflagen vorsehen.
→ Stammschutz, Absperrung der Kronentraufe und Einweisung der Maschinenführer vor Beginn.
Eine südliche Ortsumgehung berührt Vogelschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiete und Feuchtlebensräume.
Badestelle, Wasserwanderrastplatz, Stege und Wege am Großen Sternberger See.
Arbeiten an Wehr, Durchlässen und Gräben, für die Wasser- und Bodenverbände zuständig sind.
Leitungs- und Hochbau in Bereichen mit Burgwällen, Großsteingräbern und slawischen Fundstellen.

Wir werten Genehmigung, Umweltgutachten und Nebenbestimmungen aus und markieren, was die Baustelle betrifft.
Tabuflächen, Schutzzäune und Sperren werden vor Baubeginn gesetzt und abgenommen.
Regelmäßige Begehungen prüfen die Wirkung der Maßnahmen und stoßen Korrekturen an.
Am Ende steht eine Dokumentation, die Sie der Behörde vorlegen können.
Liegt eine Baustelle nahe einem See oder an einem Graben, dann klären wir vor Baubeginn, welche Flächen tabu sind. Röhricht und Uferzone werden abgesperrt, Lager und Betankung rücken weg vom Wasser. Während der Bauzeit prüfen wir regelmäßig, ob die Sperren halten.
Quert ein Straßen- oder Leitungsbau eine Niederung mit Feuchtlebensräumen, dann begleiten wir den Abschnitt besonders eng. Amphibienzäune werden in der Wanderzeit täglich kontrolliert, Bauzeiten an die Brutzeit angepasst und jeder Schritt mit Fotos festgehalten.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Schon die Baustelleneinrichtung berücksichtigt Schutzflächen: Container, Lager und Baustraßen liegen außerhalb sensibler Bereiche. Diese Grenzen sind im Flächenplan eingetragen.
Unser operatives Personal setzt Vorgaben im Alltag um, etwa bei der Entsorgung und beim Reinigen der Zufahrten. Das Sicherheitspersonal meldet bei Rundgängen beschädigte Schutzzäune, damit sie schnell repariert werden.
Das legt in der Regel die Genehmigung fest. Bei Vorhaben im Naturpark, an Gewässern oder in Schutzgebieten wird sie häufig gefordert. Auch ohne Auflage kann eine Begleitung sinnvoll sein, wenn Ihr Baufeld an den See oder an Feuchtflächen grenzt.

Schicken Sie uns die Auflagen aus Ihrer Genehmigung. Wir zeigen Ihnen, wie wir sie auf der Baustelle umsetzen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Sternberg. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit