
Wer am Rand von Horst (Holstein) baut, baut meist auf früherem Acker oder Grünland. Die Flächen sind von Knicks eingefasst, Gräben ziehen sich an den Feldrändern entlang. Unter dem Boden liegt Grundwasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird. Die Auflagen dazu stehen in Bebauungsplan und Baugenehmigung. Ob sie auf der Fläche eingehalten werden, zeigt sich erst im Bauablauf.
Unsere ökologische Baubegleitung kontrolliert Schutzzäune an Knicks und Gehölzen, überwacht Bauzeiten für Gehölzarbeiten, prüft Amphibienzäune und achtet auf den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Jede Kontrolle wird dokumentiert, damit Sie gegenüber den Behörden belegen können, was umgesetzt wurde.
Eigenes Personal
Standorte bundesweit
Kernleistungen
Einsatzbereit
Knicks und Baumhecken sind in Schleswig-Holstein nach § 21 Landesnaturschutzgesetz geschützte Biotope. Im Gewerbegebiet G6 bleiben sie weitgehend erhalten und werden durch Knickschutzstreifen vor heranrückender Nutzung bewahrt. Für Gehölze gilt das Verbot nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz: Vom 1. März bis 30. September dürfen sie weder gefällt noch auf den Stock gesetzt werden. Bäume ab 50 cm Brusthöhendurchmesser sind vor einer Fällung auf Fledermausquartiere zu prüfen.
Das Gebiet G6 liegt in der Zone III A des Wasserschutzgebiets Horstmühle. Die Begründung zum Bebauungsplan bescheinigt dem überwiegenden Teil des Bodens nur eine mittlere bis geringe Schutzwirkung für das Grundwasser. Lagerung, Betankung und Entsorgung auf der Baustelle müssen deshalb sorgfältig organisiert und kontrolliert werden.
Rund 1.800 m vom Gebiet G6 entfernt liegt das FFH-Gebiet Klein Offenseth-Bokelsesser Moor. Im Gemeindegebiet fließen Schwarzwasser und Horstgraben, dazu kommen größere Moor- und Heideflächen. Im naturnahen Regenrückhaltebecken am Gewerbegebiet sind Laichplätze von Grasfrosch, Erdkröte und Teichmolch anzunehmen.

Wir kontrollieren Schutzzäune entlang der Knicks, achten auf den Abstand von Maschinen und Lagern und melden Schäden sofort an die Bauleitung.
Wir überwachen, dass Fällungen und Rückschnitte außerhalb der Schutzzeit vom 1. März bis 30. September stattfinden. Außerdem begleiten wir die Prüfung großer Bäume auf Quartiere.
Wo die Genehmigung Amphibienzäune verlangt, prüfen wir sie regelmäßig, dokumentieren Funde und setzen wandernde Tiere fachgerecht um.
Wir kontrollieren Auffangwannen, Betankungsplätze und Abfallsammelstellen und achten darauf, dass Oberboden getrennt gelagert wird.
Auflagen aus Bebauungsplan und Genehmigung werden auf der Fläche kontrolliert.
Schutzzeiten für Gehölze und Tiere sind im Bauablauf eingeplant.
Umweltkontrollen und Logistik kommen aus einer gemeinsamen Planung.
Eine lückenlose Dokumentation für Behörden und Bauherren.
→ Feste Schutzzäune und regelmäßige Kontrollen halten den Streifen frei, Schäden werden sofort gemeldet.
→ Wir weisen auf die Schutzzeit hin und stimmen mit der Bauleitung und der unteren Naturschutzbehörde ab, wie der Bauablauf angepasst wird.
→ Amphibienzäune werden auf Lücken geprüft, gefundene Tiere werden dokumentiert und umgesetzt.
→ Bindemittel liegen bereit, die Stelle wird gesichert und der Vorfall wird gemeldet und dokumentiert.
Erschließung auf früheren Acker- und Grünlandflächen mit Knicks, Gräben und Regenrückhaltebecken.
Bauvorhaben in der Zone III A mit besonderen Regeln für Lagerung und Betankung.
Bau im Vorranggebiet an der A 23 und am Horstgraben mit Auflagen zu Gehölzen und Tierarten.
Arbeiten an Erschließungsstraßen oder an der geplanten Ortsumgehung, die Knicks und Gräben berühren.

Wir lesen Bebauungsplan, Umweltbericht und Genehmigung und listen alle Auflagen für die Baustelle auf.
Schutzzäune, Kontrollzeiten, Schutzfristen und Meldewege werden mit der Bauleitung abgestimmt.
Wir prüfen Zäune, Gehölze, Gewässerränder und Lager in festen Abständen auf der Fläche.
Jede Kontrolle und jeder Fund wird dokumentiert, Abweichungen werden sofort gemeldet.
Liegt eine Gewerbebaustelle in Horst (Holstein) zwischen einem Knick und einem Regenrückhaltebecken, dann treffen mehrere Schutzgüter auf engem Raum zusammen: geschützte Gehölze, mögliche Laichgewässer und ein Boden im Wasserschutzgebiet. Fällt der Baubeginn in das Frühjahr, dann wandern zugleich Amphibien und die Gehölzschutzzeit läuft.
In diesem Fall stellen wir vor Baubeginn Schutzzäune am Knick und Amphibienzäune am Becken auf, kontrollieren sie in festen Abständen und legen Betankung und Lager weit weg vom Wasser. Gefundene Tiere und alle Kontrollen werden im Bericht festgehalten.
ISO 9001 zertifiziert
Qualitätsmanagement
DIN 77200 zertifiziert
Sicherheitsdienstleistungen
AVPQ-zertifiziert
Amtliches Verzeichnis
DMB Mitglied
Deutscher Mittelstandsbund
Die ökologische Baubegleitung arbeitet mit Baustelleneinrichtung und operativer Baulogistik zusammen. Lagerflächen, Fahrwege und Betankung werden so geplant, dass Knicks und Gewässer geschont werden.
Bei Fragen zu Auflagen stimmen wir uns mit Bauleitung und Planungsbüro ab. Unsere Berichte können Sie direkt an die zuständigen Behörden weitergeben.
Fällungen und das Auf-den-Stock-Setzen sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur außerhalb der Zeit vom 1. März bis 30. September erlaubt. Schonende Pflegeschnitte sind zulässig. Wir planen Gehölzarbeiten deshalb früh im Bauablauf ein.

Schicken Sie uns Genehmigung und Auflagen. Wir erstellen einen Kontrollplan für Knicks, Gewässer, Tiere und Grundwasser.
Erzählen Sie uns von Ihrem Bauvorhaben in Horst (Holstein). Wir erstellen Ihnen ein individuelles Logistikkonzept – unverbindlich und kostenlos.
Keine Subunternehmer · Eigenes Personal · Bundesweit einsatzbereit