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Sturm, Gewitter und Starkregen: so sichern Sie die Baustelle vorher, währenddessen und danach

Sie erfahren, wie ein praxistauglicher Sturmplan aussieht, wer bei einer Warnung was tut, wie Kran, Bauzaun, Gerüst und Lagerflächen gesichert werden, was bei Gewitter und Starkregen gilt und wie die Kontrolle nach dem Unwetter abläuft, bevor wieder gearbeitet wird.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Warum Unwetter eine Logistikfrage ist

Ein Sturmtief kündigt sich meist ein bis zwei Tage vorher an. Trotzdem entstehen die Schäden fast immer an denselben Stellen: ein Bauzaun mit Werbeplane kippt auf den Gehweg, lose Dämmplatten fliegen vom Dach, ein Container verrutscht, die Baugrube läuft voll. Selten fehlt es an Wissen, häufig an klaren Zuständigkeiten und einem eingeübten Ablauf. Wer erst bei Windstärke acht überlegt, wer den Kran freistellt und wer die Plane abnimmt, ist zu spät.

Unwettervorsorge gehört deshalb in die Baustellenlogistik und nicht nur in die Sicherheitsunterweisung. Sie betrifft Lagerflächen, Anlieferungen, Krantakte, Zaun und Tore, die Wasserhaltung und die Bewachung außerhalb der Arbeitszeit. Rechtlich hängt daran zweierlei: der Schutz der Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz und die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Passanten, Nachbarn und dem Straßenverkehr. Ein umgestürzter Zaun auf der Fahrbahn ist kein reiner Sachschaden, sondern eine Gefahr für Dritte.

Der Sturmplan: was hineingehört

Ein Sturmplan ist kein dickes Handbuch, sondern ein bis zwei Seiten, die jeder Polier versteht. Er legt fest, ab welcher Warnlage welche Stufe gilt, wer entscheidet und wer was abarbeitet. Bewährt hat sich eine Kopplung an die amtlichen Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes, ergänzt um eigene Schwellen für den Kranbetrieb, die sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers ergeben.

Erstellen Sie den Plan zusammen mit der Gefährdungsbeurteilung und hängen Sie ihn im Baubüro, im Kranführerstand und am Tor aus. Wichtig ist, dass er auch die Zeit außerhalb der Arbeitszeit regelt: Viele Stürme ziehen nachts oder am Wochenende durch.

StufeAuslöserMaßnahmenVerantwortlich
VorwarnungVorabinformation oder Warnung vor Sturmböen für die RegionLose Materialien bündeln, Planen prüfen, Anlieferungen der nächsten Tage prüfen, Pumpen testenBauleitung, Logistikkoordinator
WarnungWarnung vor schweren Sturmböen, Gewitter oder StarkregenLeichte Teile einlagern, Zaunplanen abnehmen, Kranarbeiten mit großen Flächenlasten einstellen, Baugrube vorbereitenPolier je Gewerk, Kranführer
UnwetterUnwetterwarnung oder Windgrenze des Krans erreichtKran außer Betrieb, Arbeiten auf Dach, Gerüst und in der Höhe einstellen, Personal in sichere BereicheBauleitung entscheidet, alle setzen um
NachsorgeWarnung aufgehobenKontrollgang nach Checkliste, Freigabe einzelner Bereiche, DokumentationBauleitung, Gerüstersteller, Kranverantwortlicher
  • Wer beobachtet die Warnlage? Eine benannte Person, mit Vertretung, auch am Wochenende.
  • Wer entscheidet über die Einstellung der Arbeiten? Eine Person, nicht jedes Gewerk für sich.
  • Wie wird informiert? Telefonkette oder Gruppennachricht an Poliere, Kranführer, Nachunternehmer und Bewachung.
  • Wer kommt nachts? Bereitschaft mit Schlüssel, Telefonnummern und Zugang zur Baustelle.

Kran außer Betrieb nehmen

Der Kran ist bei Sturm der empfindlichste Punkt der Baustelle. Für einen Turmdrehkran gibt der Hersteller zwei Grenzen vor: die Windgeschwindigkeit, bis zu der gearbeitet werden darf, und die Bedingungen, unter denen der Kran außer Betrieb sicher steht. Ein Windmesser an der Kranspitze zeigt die aktuelle Geschwindigkeit an und warnt in der Regel, bevor die Betriebsgrenze erreicht ist. Maßgeblich ist die Böe in Höhe des Auslegers, nicht der Eindruck am Boden.

Besonders kritisch sind Lasten mit großer Angriffsfläche: Schalungstafeln, Fertigteilwände, Trapezbleche, Dämmplattenpakete. Für sie kann die zulässige Windgeschwindigkeit deutlich unter der allgemeinen Betriebsgrenze liegen. Erfahrene Kranführer stellen solche Hübe früh ein und ziehen kleinere, kompakte Lasten vor. Für Mobilkrane gilt das Gleiche, hier stehen die Grenzwerte in der Traglasttabelle und der Betriebsanleitung.

  • Last absetzen, nichts am Haken hängen lassen, Haken nach Herstellervorgabe hochziehen.
  • Laufkatze in die vom Hersteller vorgesehene Parkposition fahren.
  • Drehwerk in Windfreistellung bringen, damit sich der Ausleger frei mit dem Wind drehen kann und nicht gegen ein Hindernis schlägt.
  • Prüfen, ob der Ausleger beim freien Drehen Nachbargebäude, andere Krane oder Leitungen erreicht; das muss schon bei der Kranplanung geklärt sein.
  • Bei Schienenkranen die Schienenzangen setzen.
  • Stromversorgung nach Vorgabe schalten, Führerhaus verschließen, Kranführer verlässt den Kran.

Steht mehr als ein Kran auf der Baustelle oder überschneiden sich Schwenkbereiche, muss der Sturmplan festlegen, in welcher Reihenfolge freigestellt wird. Wer seine Krantakte über einen Kranbelegungsplan steuert, verschiebt bei einer Warnung die flächigen Hübe auf einen ruhigeren Tag, statt sie in letzter Minute noch durchzudrücken.

Bauzaun, Tore, Gerüst und Lagerflächen sichern

Der Bauzaun ist für Wind ausgelegt, solange er so steht, wie der Hersteller es vorsieht. Problematisch wird er, sobald jemand Sichtschutzplanen, Werbebanner oder Staubschutznetze anbringt. Die geschlossene Fläche vervielfacht die Windlast, und der Zaun braucht dann zusätzliche Abstützungen, schwerere Fußplatten oder Ballast. Fehlen diese, ist das Abnehmen der Plane vor dem Sturm die schnellste Maßnahme.

BereichTypische SchwachstelleWas vor dem Sturm zu tun ist
BauzaunPlanen, fehlende Schellen, ungesicherte FußplattenPlanen abnehmen oder abstützen, Schellen kontrollieren, Füße beschweren
Toreoffene Torflügel schlagen auf und zuTore schließen und verriegeln, Flügel gegen Aufschlagen sichern
GerüstBekleidung mit Netzen oder Planen, gelöste VerankerungenVerankerung und Bekleidung nach Vorgabe des Gerüsterstellers prüfen, lose Teile von den Lagen entfernen
Dach und Deckenlose Dämmplatten, Folien, Abdeckungeneinlagern, beschweren oder verschrauben, Öffnungen fest abdecken
Lagerflächenleere Paletten, Folienreste, Schaltafelnbündeln, flach lagern, in Container räumen
ContainerBürocontainer ohne Verankerung, offene FensterFenster schließen, Verankerung prüfen, Treppen sichern
Abfalloffene Mulden mit leichtem Materialabdecken oder leeren lassen

Ein Kontrollgang zwei Stunden vor Arbeitsende am Vortag des Sturms ist in der Praxis wirksamer als jede Einzelmaßnahme. Er sollte mit einer kurzen Checkliste und Fotos dokumentiert werden. Auf Baustellen mit Bewachung kann der Wachdienst die Checkliste übernehmen und nachts melden, wenn Zaunfelder fehlen oder Tore offen stehen.

Gewitter: Arbeiten rechtzeitig einstellen

Gewitter sind schwerer vorherzusagen als Stürme und entwickeln sich oft innerhalb einer Stunde. Gefährlich sind Blitzschlag, plötzliche Fallböen und Hagel. Auf der Baustelle sind besonders Personen gefährdet, die erhöht oder frei stehen: Kranführer, Dachdecker, Gerüstbauer, Monteure auf Arbeitsbühnen und Beschäftigte auf großen, offenen Flächen.

Eine einfache Faustregel aus der Praxis: Wer Donner hört, ist in Reichweite eines Blitzes. Dann werden Arbeiten in der Höhe und am Kran eingestellt, Personal sucht feste Gebäude oder geschlossene Fahrzeuge auf. Wieder aufgenommen wird erst, wenn das Gewitter deutlich abgezogen ist, viele Baustellen warten dafür eine feste Zeit nach dem letzten Donner ab.

  • Arbeitsbühnen absenken und verlassen, nicht im Korb abwarten.
  • Nicht unter einzelnen Bäumen, Masten oder am Kran Schutz suchen.
  • Metallgerüste und Bewehrungskörbe verlassen.
  • Elektrische Geräte im Freien abschalten, Kabeltrommeln nicht in Pfützen liegen lassen.
  • Anlieferungen mit Kranentladung zurückhalten, bis die Lage geklärt ist.

Starkregen: Baugrube, Wasserhaltung und Zufahrt

Starkregen bringt in kurzer Zeit mehr Wasser, als Boden und Kanal aufnehmen. Auf der Baustelle zeigt sich das vor allem in Baugruben, an Böschungen, in Kellergeschossen und auf unbefestigten Fahrwegen. Die Wasserhaltung muss deshalb auf Spitzen ausgelegt sein, nicht auf den Durchschnitt. Eine Reservepumpe, ein Notstromaggregat und die Telefonnummer des Pumpendienstes gehören zur Grundausstattung jeder Baugrube.

Nach dem Regen gilt: Baugruben und Gräben werden erst wieder betreten, wenn Böschungen und Verbau kontrolliert sind. Durchnässte Böschungen können verzögert abrutschen, Verbauelemente können unterspült sein. Auch Kranaufstellflächen und Abstützflächen von Mobilkranen sind zu prüfen, weil aufgeweichter Boden die Tragfähigkeit verringert.

  • Abfluss lenken: Oberflächenwasser mit Wällen oder Rinnen von der Grube weg führen.
  • Einleitung klären: Abgepumptes Wasser darf nicht ungeklärt in Kanal oder Gewässer; Absetzbecken und Genehmigung vorher regeln.
  • Wassergefährdende Stoffe hochstellen: Kraftstoff, Öle, Farben und Zusatzmittel aus Senken räumen, Auffangwannen abdecken.
  • Fahrwege: Schlamm auf öffentlichen Straßen rasch beseitigen, Reifenwaschanlage oder Kehrmaschine bereithalten.
  • Rückstau: Abläufe in Untergeschossen sichern, bevor der Kanal überlastet ist.

In Küstenregionen, an der Elbe in Hamburg oder an der Weser in Bremen kommen Sturmflutlagen hinzu. Baustellen in tief liegenden Bereichen brauchen dort einen eigenen Abschnitt im Sturmplan mit Räumungsreihenfolge für Geräte und Material.

Nach dem Unwetter: Kontrolle vor Freigabe

Nach einem Sturm ist die Versuchung groß, sofort weiterzuarbeiten, um den verlorenen Tag aufzuholen. Gerade in dieser Phase passieren Unfälle, weil Schäden noch nicht erkannt sind. Arbeitsmittel wie Krane und Gerüste sind nach außergewöhnlichen Ereignissen vor der weiteren Benutzung zu prüfen, so verlangt es die Betriebssicherheitsverordnung. Die Freigabe erfolgt bereichsweise und wird dokumentiert.

PrüfpunktWer prüftWoran man Schäden erkennt
KranKranführer und befähigte Person nach HerstellervorgabeSchiefstellung, Schäden an Abspannungen, Auslösung von Sicherheitseinrichtungen
GerüstGerüstersteller oder befähigte Persongelöste Anker, verschobene Beläge, beschädigte Bekleidung
Bauzaun und TorePolier oder Wachdienstfehlende Felder, umgestürzte Abschnitte, offene Zugänge
Baugrube und BöschungBauleitung, bei Zweifeln FachplanerRisse an der Böschungskante, Wasser hinter dem Verbau, Ausspülungen
ElektrikElektrofachkraftnasse Verteiler, beschädigte Leitungen, ausgelöste Schutzschalter
VerkehrssicherungVerantwortlicher für die Absicherungverschobene Absperrungen, umgekippte Schilder und Leuchten

Erst wenn ein Bereich freigegeben ist, wird er wieder betreten. Für die Absicherung im öffentlichen Raum gilt besonders: Eine verschobene Baken-Reihe oder ein umgefallenes Schild ist sofort zu richten, auch nachts. Ein knapper Kontrollbericht mit Fotos hilft später bei Versicherungsfragen und bei der Klärung von Behinderungen nach VOB/B.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Der Plan liegt im Ordner. Niemand kennt ihn. Besser: in der Einweisung jedes Nachunternehmers kurz durchgehen.
  • Keine Bereitschaft am Wochenende. Der Sturm kommt Samstagnacht, der Schlüssel liegt beim Polier im Urlaub.
  • Planen bleiben am Zaun. Optisch gewünscht, statisch nicht vorgesehen.
  • Flächige Hübe bis zur letzten Minute. Der Wind frischt schneller auf, als die Last abgesetzt ist.
  • Pumpen ohne Reserve. Eine ausgefallene Pumpe reicht, um eine Grube zu fluten.
  • Weiterarbeiten ohne Kontrolle. Schäden am Gerüst fallen erst auf, wenn jemand darauf steht.

Für Baustellen mit vielen Gewerken lohnt es sich, die Unwettervorsorge einem Koordinator zu übertragen, der Wetterlage, Lieferungen und Kranbelegung zusammen im Blick hat. Baulogistik Nord unterstützt Bauleitungen dabei mit Logistikkoordination, Baustellenbewachung und Kontrollgängen sowie digitalen Kontrollberichten, auch außerhalb der Arbeitszeit.

Häufige Fragen

Ab welcher Windgeschwindigkeit muss der Kran stillstehen?

Das legt der Hersteller in der Betriebsanleitung fest, eine allgemeine Zahl für alle Krane gibt es nicht. Maßgeblich ist die gemessene Böe in Höhe des Auslegers. Für Lasten mit großer Fläche kann die Grenze deutlich niedriger liegen als für kompakte Lasten.

Muss ein Bauzaun mit Sichtschutzplane anders gesichert werden?

Ja. Eine geschlossene Plane erhöht die Windlast erheblich. Der Zaun braucht dann zusätzliche Abstützungen oder Ballast nach Herstellerangabe. Wenn das nicht vorhanden ist, sollte die Plane vor einem angekündigten Sturm abgenommen werden.

Wer haftet, wenn Teile von der Baustelle auf die Straße fliegen?

Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht denjenigen, der die Gefahrenquelle beherrscht, also Bauunternehmer und je nach Vertrag auch Bauherr oder Generalunternehmer. Entscheidend ist, ob zumutbare Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Ein dokumentierter Sturmplan und Kontrollgänge helfen beim Nachweis.

Dürfen Beschäftigte bei Gewitter weiterarbeiten?

Arbeiten in der Höhe, am Kran, auf Gerüsten und auf offenen Flächen sollten bei Gewitter eingestellt werden. Die Beschäftigten suchen feste Gebäude oder geschlossene Fahrzeuge auf. Die Regelung gehört in die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung.

Wann darf nach einem Sturm wieder gearbeitet werden?

Erst nach einer Kontrolle der betroffenen Bereiche. Kran und Gerüst werden nach außergewöhnlichen Ereignissen vor der weiteren Nutzung geprüft. Baugruben und Böschungen werden nach Starkregen kontrolliert, bevor sie wieder betreten werden.

Wie oft sollte der Sturmplan geübt werden?

Spätestens mit jedem neuen Bauabschnitt und vor der Herbst- und Wintersaison lohnt eine kurze Durchsprache mit Polieren, Kranführern und Nachunternehmern. Neue Firmen erhalten den Plan mit der Einweisung.

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