Sie erfahren, wie ein praxistauglicher Sturmplan aussieht, wer bei einer Warnung was tut, wie Kran, Bauzaun, Gerüst und Lagerflächen gesichert werden, was bei Gewitter und Starkregen gilt und wie die Kontrolle nach dem Unwetter abläuft, bevor wieder gearbeitet wird.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Ein Sturmtief kündigt sich meist ein bis zwei Tage vorher an. Trotzdem entstehen die Schäden fast immer an denselben Stellen: ein Bauzaun mit Werbeplane kippt auf den Gehweg, lose Dämmplatten fliegen vom Dach, ein Container verrutscht, die Baugrube läuft voll. Selten fehlt es an Wissen, häufig an klaren Zuständigkeiten und einem eingeübten Ablauf. Wer erst bei Windstärke acht überlegt, wer den Kran freistellt und wer die Plane abnimmt, ist zu spät.
Unwettervorsorge gehört deshalb in die Baustellenlogistik und nicht nur in die Sicherheitsunterweisung. Sie betrifft Lagerflächen, Anlieferungen, Krantakte, Zaun und Tore, die Wasserhaltung und die Bewachung außerhalb der Arbeitszeit. Rechtlich hängt daran zweierlei: der Schutz der Beschäftigten nach dem Arbeitsschutzgesetz und die Verkehrssicherungspflicht gegenüber Passanten, Nachbarn und dem Straßenverkehr. Ein umgestürzter Zaun auf der Fahrbahn ist kein reiner Sachschaden, sondern eine Gefahr für Dritte.
Ein Sturmplan ist kein dickes Handbuch, sondern ein bis zwei Seiten, die jeder Polier versteht. Er legt fest, ab welcher Warnlage welche Stufe gilt, wer entscheidet und wer was abarbeitet. Bewährt hat sich eine Kopplung an die amtlichen Warnstufen des Deutschen Wetterdienstes, ergänzt um eigene Schwellen für den Kranbetrieb, die sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers ergeben.
Erstellen Sie den Plan zusammen mit der Gefährdungsbeurteilung und hängen Sie ihn im Baubüro, im Kranführerstand und am Tor aus. Wichtig ist, dass er auch die Zeit außerhalb der Arbeitszeit regelt: Viele Stürme ziehen nachts oder am Wochenende durch.
| Stufe | Auslöser | Maßnahmen | Verantwortlich |
|---|---|---|---|
| Vorwarnung | Vorabinformation oder Warnung vor Sturmböen für die Region | Lose Materialien bündeln, Planen prüfen, Anlieferungen der nächsten Tage prüfen, Pumpen testen | Bauleitung, Logistikkoordinator |
| Warnung | Warnung vor schweren Sturmböen, Gewitter oder Starkregen | Leichte Teile einlagern, Zaunplanen abnehmen, Kranarbeiten mit großen Flächenlasten einstellen, Baugrube vorbereiten | Polier je Gewerk, Kranführer |
| Unwetter | Unwetterwarnung oder Windgrenze des Krans erreicht | Kran außer Betrieb, Arbeiten auf Dach, Gerüst und in der Höhe einstellen, Personal in sichere Bereiche | Bauleitung entscheidet, alle setzen um |
| Nachsorge | Warnung aufgehoben | Kontrollgang nach Checkliste, Freigabe einzelner Bereiche, Dokumentation | Bauleitung, Gerüstersteller, Kranverantwortlicher |
Der Kran ist bei Sturm der empfindlichste Punkt der Baustelle. Für einen Turmdrehkran gibt der Hersteller zwei Grenzen vor: die Windgeschwindigkeit, bis zu der gearbeitet werden darf, und die Bedingungen, unter denen der Kran außer Betrieb sicher steht. Ein Windmesser an der Kranspitze zeigt die aktuelle Geschwindigkeit an und warnt in der Regel, bevor die Betriebsgrenze erreicht ist. Maßgeblich ist die Böe in Höhe des Auslegers, nicht der Eindruck am Boden.
Besonders kritisch sind Lasten mit großer Angriffsfläche: Schalungstafeln, Fertigteilwände, Trapezbleche, Dämmplattenpakete. Für sie kann die zulässige Windgeschwindigkeit deutlich unter der allgemeinen Betriebsgrenze liegen. Erfahrene Kranführer stellen solche Hübe früh ein und ziehen kleinere, kompakte Lasten vor. Für Mobilkrane gilt das Gleiche, hier stehen die Grenzwerte in der Traglasttabelle und der Betriebsanleitung.
Steht mehr als ein Kran auf der Baustelle oder überschneiden sich Schwenkbereiche, muss der Sturmplan festlegen, in welcher Reihenfolge freigestellt wird. Wer seine Krantakte über einen Kranbelegungsplan steuert, verschiebt bei einer Warnung die flächigen Hübe auf einen ruhigeren Tag, statt sie in letzter Minute noch durchzudrücken.
Der Bauzaun ist für Wind ausgelegt, solange er so steht, wie der Hersteller es vorsieht. Problematisch wird er, sobald jemand Sichtschutzplanen, Werbebanner oder Staubschutznetze anbringt. Die geschlossene Fläche vervielfacht die Windlast, und der Zaun braucht dann zusätzliche Abstützungen, schwerere Fußplatten oder Ballast. Fehlen diese, ist das Abnehmen der Plane vor dem Sturm die schnellste Maßnahme.
| Bereich | Typische Schwachstelle | Was vor dem Sturm zu tun ist |
|---|---|---|
| Bauzaun | Planen, fehlende Schellen, ungesicherte Fußplatten | Planen abnehmen oder abstützen, Schellen kontrollieren, Füße beschweren |
| Tore | offene Torflügel schlagen auf und zu | Tore schließen und verriegeln, Flügel gegen Aufschlagen sichern |
| Gerüst | Bekleidung mit Netzen oder Planen, gelöste Verankerungen | Verankerung und Bekleidung nach Vorgabe des Gerüsterstellers prüfen, lose Teile von den Lagen entfernen |
| Dach und Decken | lose Dämmplatten, Folien, Abdeckungen | einlagern, beschweren oder verschrauben, Öffnungen fest abdecken |
| Lagerflächen | leere Paletten, Folienreste, Schaltafeln | bündeln, flach lagern, in Container räumen |
| Container | Bürocontainer ohne Verankerung, offene Fenster | Fenster schließen, Verankerung prüfen, Treppen sichern |
| Abfall | offene Mulden mit leichtem Material | abdecken oder leeren lassen |
Ein Kontrollgang zwei Stunden vor Arbeitsende am Vortag des Sturms ist in der Praxis wirksamer als jede Einzelmaßnahme. Er sollte mit einer kurzen Checkliste und Fotos dokumentiert werden. Auf Baustellen mit Bewachung kann der Wachdienst die Checkliste übernehmen und nachts melden, wenn Zaunfelder fehlen oder Tore offen stehen.
Gewitter sind schwerer vorherzusagen als Stürme und entwickeln sich oft innerhalb einer Stunde. Gefährlich sind Blitzschlag, plötzliche Fallböen und Hagel. Auf der Baustelle sind besonders Personen gefährdet, die erhöht oder frei stehen: Kranführer, Dachdecker, Gerüstbauer, Monteure auf Arbeitsbühnen und Beschäftigte auf großen, offenen Flächen.
Eine einfache Faustregel aus der Praxis: Wer Donner hört, ist in Reichweite eines Blitzes. Dann werden Arbeiten in der Höhe und am Kran eingestellt, Personal sucht feste Gebäude oder geschlossene Fahrzeuge auf. Wieder aufgenommen wird erst, wenn das Gewitter deutlich abgezogen ist, viele Baustellen warten dafür eine feste Zeit nach dem letzten Donner ab.
Starkregen bringt in kurzer Zeit mehr Wasser, als Boden und Kanal aufnehmen. Auf der Baustelle zeigt sich das vor allem in Baugruben, an Böschungen, in Kellergeschossen und auf unbefestigten Fahrwegen. Die Wasserhaltung muss deshalb auf Spitzen ausgelegt sein, nicht auf den Durchschnitt. Eine Reservepumpe, ein Notstromaggregat und die Telefonnummer des Pumpendienstes gehören zur Grundausstattung jeder Baugrube.
Nach dem Regen gilt: Baugruben und Gräben werden erst wieder betreten, wenn Böschungen und Verbau kontrolliert sind. Durchnässte Böschungen können verzögert abrutschen, Verbauelemente können unterspült sein. Auch Kranaufstellflächen und Abstützflächen von Mobilkranen sind zu prüfen, weil aufgeweichter Boden die Tragfähigkeit verringert.
In Küstenregionen, an der Elbe in Hamburg oder an der Weser in Bremen kommen Sturmflutlagen hinzu. Baustellen in tief liegenden Bereichen brauchen dort einen eigenen Abschnitt im Sturmplan mit Räumungsreihenfolge für Geräte und Material.
Nach einem Sturm ist die Versuchung groß, sofort weiterzuarbeiten, um den verlorenen Tag aufzuholen. Gerade in dieser Phase passieren Unfälle, weil Schäden noch nicht erkannt sind. Arbeitsmittel wie Krane und Gerüste sind nach außergewöhnlichen Ereignissen vor der weiteren Benutzung zu prüfen, so verlangt es die Betriebssicherheitsverordnung. Die Freigabe erfolgt bereichsweise und wird dokumentiert.
| Prüfpunkt | Wer prüft | Woran man Schäden erkennt |
|---|---|---|
| Kran | Kranführer und befähigte Person nach Herstellervorgabe | Schiefstellung, Schäden an Abspannungen, Auslösung von Sicherheitseinrichtungen |
| Gerüst | Gerüstersteller oder befähigte Person | gelöste Anker, verschobene Beläge, beschädigte Bekleidung |
| Bauzaun und Tore | Polier oder Wachdienst | fehlende Felder, umgestürzte Abschnitte, offene Zugänge |
| Baugrube und Böschung | Bauleitung, bei Zweifeln Fachplaner | Risse an der Böschungskante, Wasser hinter dem Verbau, Ausspülungen |
| Elektrik | Elektrofachkraft | nasse Verteiler, beschädigte Leitungen, ausgelöste Schutzschalter |
| Verkehrssicherung | Verantwortlicher für die Absicherung | verschobene Absperrungen, umgekippte Schilder und Leuchten |
Erst wenn ein Bereich freigegeben ist, wird er wieder betreten. Für die Absicherung im öffentlichen Raum gilt besonders: Eine verschobene Baken-Reihe oder ein umgefallenes Schild ist sofort zu richten, auch nachts. Ein knapper Kontrollbericht mit Fotos hilft später bei Versicherungsfragen und bei der Klärung von Behinderungen nach VOB/B.
Für Baustellen mit vielen Gewerken lohnt es sich, die Unwettervorsorge einem Koordinator zu übertragen, der Wetterlage, Lieferungen und Kranbelegung zusammen im Blick hat. Baulogistik Nord unterstützt Bauleitungen dabei mit Logistikkoordination, Baustellenbewachung und Kontrollgängen sowie digitalen Kontrollberichten, auch außerhalb der Arbeitszeit.
Das legt der Hersteller in der Betriebsanleitung fest, eine allgemeine Zahl für alle Krane gibt es nicht. Maßgeblich ist die gemessene Böe in Höhe des Auslegers. Für Lasten mit großer Fläche kann die Grenze deutlich niedriger liegen als für kompakte Lasten.
Ja. Eine geschlossene Plane erhöht die Windlast erheblich. Der Zaun braucht dann zusätzliche Abstützungen oder Ballast nach Herstellerangabe. Wenn das nicht vorhanden ist, sollte die Plane vor einem angekündigten Sturm abgenommen werden.
Grundsätzlich trifft die Verkehrssicherungspflicht denjenigen, der die Gefahrenquelle beherrscht, also Bauunternehmer und je nach Vertrag auch Bauherr oder Generalunternehmer. Entscheidend ist, ob zumutbare Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Ein dokumentierter Sturmplan und Kontrollgänge helfen beim Nachweis.
Arbeiten in der Höhe, am Kran, auf Gerüsten und auf offenen Flächen sollten bei Gewitter eingestellt werden. Die Beschäftigten suchen feste Gebäude oder geschlossene Fahrzeuge auf. Die Regelung gehört in die Gefährdungsbeurteilung und die Unterweisung.
Erst nach einer Kontrolle der betroffenen Bereiche. Kran und Gerüst werden nach außergewöhnlichen Ereignissen vor der weiteren Nutzung geprüft. Baugruben und Böschungen werden nach Starkregen kontrolliert, bevor sie wieder betreten werden.
Spätestens mit jedem neuen Bauabschnitt und vor der Herbst- und Wintersaison lohnt eine kurze Durchsprache mit Polieren, Kranführern und Nachunternehmern. Neue Firmen erhalten den Plan mit der Einweisung.
Wir planen und betreiben die Logistik Ihrer Baustelle, bundesweit.