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Heißarbeiten und Brandwache auf der Baustelle: vom Erlaubnisschein bis zur letzten Kontrolle

Sie wissen danach, welche Arbeiten als Heißarbeiten gelten, wie ein Erlaubnisschein sinnvoll ausgefüllt wird, wer während und nach der Arbeit aufpasst und woran die Nachkontrolle in der Praxis am häufigsten scheitert.

Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026

Was als Heißarbeit gilt und warum gerade sie so oft Brände auslöst

Heißarbeiten sind alle Tätigkeiten, bei denen Flammen, Funken, glühende Teilchen oder stark erhitzte Oberflächen entstehen. Dazu gehören Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Auftauen mit offener Flamme und das Verlegen von Bitumenbahnen mit dem Gasbrenner. In Regelwerken und Versicherungsbedingungen heißen sie meist „feuergefährliche Arbeiten“.

Das Tückische an diesen Arbeiten ist nicht die Flamme selbst, die jeder sieht. Gefährlich sind die Funken, die beim Trennschleifen mehrere Meter weit fliegen, durch Fugen in tiefere Geschosse fallen oder in einer Dämmstoffpalette liegen bleiben. Sie können dort lange glimmen, bevor ein offenes Feuer entsteht. Deshalb brechen viele Brände erst aus, wenn die Kolonne längst Feierabend gemacht hat.

Dieser Ratgeber vertieft einen Ausschnitt aus dem allgemeinen Leitfaden zum Brandschutz auf der Baustelle: den konkreten Ablauf von der Anmeldung einer Heißarbeit bis zur letzten Kontrollrunde.

Rechtlicher Rahmen: wer was verlangt

Eine einzige Vorschrift, die alles regelt, gibt es nicht. Der Rahmen setzt sich aus mehreren Quellen zusammen, die sich in der Praxis gut ergänzen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber der Ausführenden muss die Brandgefahr seiner Tätigkeit bewerten und Maßnahmen festlegen.

QuelleWorum es geht
ArbSchG und BetrSichVGefährdungsbeurteilung, sichere Verwendung von Schweiß- und Schneidgeräten, Prüfung der Arbeitsmittel
DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Maßnahmen in brandgefährdeten Bereichen, schriftliche Erlaubnis, Brandposten während und Brandwache nach der Arbeit
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2)Ausstattung mit Feuerlöschern und Brandschutzhelfern
Versicherungsbedingungen und Richtlinien der SachversichererErlaubnisschein als Voraussetzung, häufig mit Vorgaben zu Löschmitteln und Nachkontrolle
Bauvertrag und BaustellenordnungAnmeldepflicht, Zuständigkeiten, Freigabe durch die Bauleitung des Hauptunternehmers

Auf Baustellen mit mehreren Firmen kommt die Abstimmungspflicht nach der Baustellenverordnung hinzu. Der SiGe-Koordinator sorgt dafür, dass Heißarbeiten eines Gewerks nicht mit der Lagerung brennbarer Stoffe eines anderen zusammenfallen. Wie das im Alltag aussieht, steht im Ratgeber Baustellenverordnung praktisch umgesetzt.

Der Erlaubnisschein: kein Formular zum Abhaken

Der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten ist das zentrale Werkzeug. Muster gibt es von der DGUV und von den Sachversicherern. Wichtig ist weniger das Muster als der Weg dorthin: Der Schein wird vor Ort, am konkreten Arbeitsplatz ausgefüllt, nicht im Container. Wer die Stelle nicht gesehen hat, kann den Gefahrbereich nicht beurteilen.

Unterschrieben wird der Schein in der Regel von drei Seiten: von der Person, die die Arbeit freigibt (meist die Bauleitung oder eine beauftragte Fachkraft), von der ausführenden Person und von dem, der den Brandposten übernimmt. Er gilt nur für einen Ort, eine Tätigkeit und einen klar begrenzten Zeitraum, typischerweise eine Schicht.

  • Ort und Bereich: Geschoss, Achse, Raum, bei Dächern der Abschnitt
  • Art der Arbeit und Verfahren: zum Beispiel Trennschleifen von Stahlprofilen, Brennschneiden, Flämmen
  • Gefahrbereich: wie weit Funken fliegen können, auch nach unten und in Nachbarräume
  • Vorbereitende Maßnahmen: was entfernt, abgedeckt oder abgedichtet wurde
  • Löschmittel: Art und Anzahl der Feuerlöscher, ggf. gefüllter Wassereimer oder Löschdecke
  • Brandposten und Brandwache: Namen, Zeiten, Erreichbarkeit
  • Alarmweg: Notruf, Meldestelle auf der Baustelle, Lage des nächsten Telefons oder Funkgeräts
  • Gültigkeit: Datum, Uhrzeit von–bis, Unterschriften

Ein ausgefüllter Schein hängt sichtbar am Arbeitsplatz oder liegt beim Brandposten. Eine Kopie bleibt bei der Bauleitung, damit nach Feierabend jemand weiß, wo heute heiß gearbeitet wurde.

Den Arbeitsplatz vorbereiten

Die meisten Brände bei Heißarbeiten wären mit einer gründlichen Vorbereitung vermeidbar gewesen. Sie dauert oft länger als die eigentliche Arbeit und wird deshalb gern abgekürzt. Bewährt hat sich, die Vorbereitung als festen Teil der Arbeitszeit einzuplanen und nicht als lästige Pflicht am Rand.

Der Gefahrbereich wird in der Praxis häufig mit rund zehn Metern Umkreis angesetzt. Das ist aber nur ein Anhalt: Beim Trennschleifen in großer Höhe, bei Wind oder über offenen Schächten fliegen Funken deutlich weiter. Maßgeblich ist, was der Freigebende vor Ort sieht.

  • Brennbares aus dem Gefahrbereich entfernen: Verpackungen, Holz, Folien, Dämmstoffe, Abfall
  • Was sich nicht entfernen lässt, mit nicht brennbaren Matten oder Schweißschutzdecken abdecken
  • Fugen, Durchbrüche, Kabeltrassen und Schächte abdichten, damit keine Funken in andere Geschosse gelangen
  • Hohlräume prüfen: Doppelböden, abgehängte Decken, Installationsschächte, Dachaufbauten
  • Gasflaschen, Kraftstoffe und Lösemittel aus dem Bereich bringen
  • Löschmittel griffbereit bereitstellen, nicht hinter verschlossener Tür
  • Rauchmelder und Brandmeldeanlagen im Bestand nur nach Abstimmung abschalten und Zeitpunkt der Wiederinbetriebnahme festhalten

Besonders kritisch sind Umbauten im laufenden Betrieb, etwa in Krankenhäusern, Logistikhallen oder Bürogebäuden. Hier muss die Abschaltung von Meldern mit dem Betreiber abgestimmt sein. Hinweise dazu enthält auch die Seite für Logistikzentren.

Brandposten und Brandwache: zwei Rollen, zwei Zeitpunkte

Die Begriffe werden auf Baustellen unterschiedlich verwendet. Die DGUV Regel 100-500 unterscheidet den Brandposten während der Arbeit und die Brandwache im Anschluss. Viele Betriebe nennen beides einfach Brandwache. Entscheidend ist, dass beide Phasen abgedeckt und im Erlaubnisschein namentlich besetzt sind. Eine kurze Begriffsklärung gibt es im Glossar unter Brandwache.

BrandpostenBrandwache / Nachkontrolle
Zeitpunktwährend der Heißarbeitnach Ende der Heißarbeit
AufgabeFunkenflug beobachten, Entstehungsbrand sofort löschen, Hilfe holenArbeitsstelle und Umgebung wiederholt auf Glutnester, Rauch, Geruch und Wärme prüfen
Positiondort, wo Funken landen können, auch im Geschoss darunterRundgang durch den gesamten Gefahrbereich
AusstattungFeuerlöscher, ggf. Löschdecke, Funk oder TelefonLampe, Wärmebildkamera wenn vorhanden, Löscher, Kontrollliste
Darf gleichzeitignichts anderes tun, vor allem nicht selbst arbeitennur Tätigkeiten, die die Kontrollen nicht verzögern

Ein häufiger Fehler: Der Schweißer ist zugleich sein eigener Brandposten. Das funktioniert nicht, weil er mit Schutzschild und Blick auf die Naht nicht sieht, wo seine Funken landen. Der Brandposten muss eine zweite Person sein, die unterwiesen ist und mit dem Löscher umgehen kann. Ausgebildete Brandschutzhelfer, wie sie in der Brandschutzordnung benannt sind, eignen sich dafür gut.

Die Nachkontrolle: wo es meistens hakt

Glutnester in Dämmung, Holz oder Staubablagerungen können über Stunden unbemerkt bleiben. Deshalb endet die Verantwortung nicht mit dem Abschalten des Geräts. Üblich ist eine unmittelbare Brandwache von mindestens einer Stunde nach Arbeitsende und danach wiederholte Kontrollgänge über mehrere Stunden. Die genaue Dauer legt die Gefährdungsbeurteilung fest, bei Dächern, Holzbauteilen und Dämmstoffen fällt sie länger aus.

Das organisatorische Problem liegt auf der Hand: Heißarbeiten werden gern ans Ende einer Schicht gelegt, damit die Fläche am nächsten Morgen frei ist. Dann fällt die Nachkontrolle genau in die Zeit, in der niemand mehr auf der Baustelle ist. Wer nachmittags um vier noch Stahl trennt, braucht jemanden, der bis in den Abend kontrolliert.

  • Heißarbeiten möglichst nicht in die letzte Stunde vor Feierabend legen
  • Nachkontrolle mit Namen und Uhrzeiten im Erlaubnisschein festlegen, nicht nur „Brandwache: ja“
  • Kontrollgänge mit Uhrzeit und Befund protokollieren
  • Auch angrenzende Räume, das Geschoss darunter und die Dachunterseite prüfen
  • Bei Verdacht nicht selbst aufreißen, sondern Feuerwehr alarmieren
  • Wenn die eigene Mannschaft die Nachkontrolle nicht abdecken kann: rechtzeitig externes Personal beauftragen

Auf größeren Baustellen lässt sich die späte Nachkontrolle gut mit der ohnehin vorhandenen Bewachung nachts und am Wochenende verbinden. Dann muss der Wachdienst aber wissen, wo heute heiß gearbeitet wurde, und eine klare Anweisung haben, was er dort prüft.

Heißarbeiten in den Bauablauf einplanen

Brandschutz bei Heißarbeiten ist nicht nur eine Frage des einzelnen Scheins, sondern der Taktung. Wer in der Wochenplanung weiß, wann die Stahlbauer trennen, die Dachdecker flämmen oder der Installateur lötet, kann Konflikte vorher lösen. Typisch ist der Zusammenstoß mit der Anlieferung von Dämmstoffen oder Trockenbauplatten in denselben Bereich.

Bewährt hat sich, Heißarbeiten in der Baustellenbesprechung für die kommende Woche anzumelden. Die Baustellenkoordination kann dann Lagerflächen verschieben, Brandposten einplanen und die Nachkontrolle mit der Bewachung abstimmen.

SituationTypisches RisikoGegenmaßnahme
Flachdach mit BitumenabdichtungGlut in Dämmung und Holzbohlen am DachrandVerlängerte Nachkontrolle, Wärmebildkamera, kein Flämmen kurz vor Feierabend
Stahlbau im RohbauFunkenflug in Geschosse mit MaterialLager räumen oder abdecken, Brandposten im Geschoss darunter
Sanierung im BestandHohlräume, alte Holzbalkendecken, StaubHohlräume öffnen und prüfen, Melder abgestimmt abschalten
Haustechnik in SchächtenFunken und Hitze im Schacht nach oben und untenSchacht abschotten, Kontrolle an allen Öffnungen
Fassade mit brennbarer DämmungSchwer erkennbare Glimmbrände hinter der BekleidungHeißarbeit möglichst vermeiden oder auf kalte Verfahren ausweichen

Die beste Heißarbeit ist die, die gar nicht stattfindet. Viele Verbindungen lassen sich schrauben, pressen oder mit kalten Trennverfahren herstellen. Das sollte bei der Planung abgefragt werden, nicht erst auf der Baustelle.

Checkliste für Bauleitung und Generalunternehmer

Die folgende Liste eignet sich als Grundlage für die eigene Baustellenregel. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung der ausführenden Firmen, hilft aber, die Schnittstellen zu schließen.

  • Anmeldepflicht für Heißarbeiten in der Baustellenordnung festschreiben
  • Klar regeln, wer Erlaubnisscheine ausstellen darf und wer sie gegenzeichnet
  • Bestand an Feuerlöschern, Löschdecken und Schutzmatten auf der Baustelle sicherstellen
  • Brandposten und Nachkontrolle personell einplanen, auch für späte Schichten und Wochenenden
  • Neue Firmen bei der Einweisung auf das Verfahren hinweisen
  • Erlaubnisscheine sammeln und stichprobenartig vor Ort prüfen
  • Feuerwehrzufahrt und Rettungswege täglich freihalten
  • Nach jedem Beinahe-Ereignis kurz nachbesprechen, was beim nächsten Mal anders laufen muss

Staffsec unterstützt Baustellen mit Betriebssanitätern und Brandschutzhelfern sowie mit Kontrollgängen im Rahmen der Baustellensicherheit, dokumentiert in digitalen Einsatz- und Kontrollberichten.

Häufige Fragen

Ist Trennschleifen eine Heißarbeit?

Ja. Beim Trennschleifen entsteht starker Funkenflug, der weit reichen und brennbare Stoffe entzünden kann. Es gilt deshalb als feuergefährliche Arbeit und wird in brandgefährdeten Bereichen genauso behandelt wie Schweißen oder Brennschneiden.

Wer darf einen Erlaubnisschein ausstellen?

Das legt der Betrieb oder die Baustelle fest. Üblich ist, dass die Bauleitung oder eine dafür beauftragte, fachkundige Person den Schein nach einer Begehung vor Ort freigibt. Wichtig ist, dass die Berechtigung schriftlich geregelt ist und allen Firmen bekannt ist.

Was ist der Unterschied zwischen Brandposten und Brandwache?

Der Brandposten beobachtet den Gefahrbereich während der Heißarbeit und greift bei einem Entstehungsbrand sofort ein. Die Brandwache kontrolliert die Arbeitsstelle nach Abschluss der Arbeit wiederholt auf Glutnester. Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft vermischt, entscheidend ist, dass beide Phasen besetzt sind.

Wie lange muss nach Heißarbeiten kontrolliert werden?

Üblich ist eine unmittelbare Brandwache von mindestens einer Stunde und danach wiederholte Kontrollen über mehrere Stunden. Die konkrete Dauer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben des Versicherers. Bei Dächern, Dämmstoffen und Holz wird sie meist verlängert.

Darf der Schweißer selbst Brandposten sein?

Nein, das ist nicht sinnvoll. Wer schweißt oder trennt, konzentriert sich auf das Werkstück und sieht den Funkenflug nicht. Der Brandposten ist eine zweite, unterwiesene Person, die ausschließlich diese Aufgabe hat.

Kann der Wachdienst die Nachkontrolle übernehmen?

Ja, wenn er klar eingewiesen ist. Er muss wissen, wo heute heiß gearbeitet wurde, welche Bereiche er prüft, wie oft und was er im Verdachtsfall tut. Die Kontrollen sollten mit Uhrzeit und Befund dokumentiert werden.

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