Sie wissen danach, welche Arbeiten als Heißarbeiten gelten, wie ein Erlaubnisschein sinnvoll ausgefüllt wird, wer während und nach der Arbeit aufpasst und woran die Nachkontrolle in der Praxis am häufigsten scheitert.
Von Manuel Rutsch · Stand: 9. Oktober 2026
Heißarbeiten sind alle Tätigkeiten, bei denen Flammen, Funken, glühende Teilchen oder stark erhitzte Oberflächen entstehen. Dazu gehören Schweißen, Brennschneiden, Trennschleifen, Löten, Auftauen mit offener Flamme und das Verlegen von Bitumenbahnen mit dem Gasbrenner. In Regelwerken und Versicherungsbedingungen heißen sie meist „feuergefährliche Arbeiten“.
Das Tückische an diesen Arbeiten ist nicht die Flamme selbst, die jeder sieht. Gefährlich sind die Funken, die beim Trennschleifen mehrere Meter weit fliegen, durch Fugen in tiefere Geschosse fallen oder in einer Dämmstoffpalette liegen bleiben. Sie können dort lange glimmen, bevor ein offenes Feuer entsteht. Deshalb brechen viele Brände erst aus, wenn die Kolonne längst Feierabend gemacht hat.
Dieser Ratgeber vertieft einen Ausschnitt aus dem allgemeinen Leitfaden zum Brandschutz auf der Baustelle: den konkreten Ablauf von der Anmeldung einer Heißarbeit bis zur letzten Kontrollrunde.
Eine einzige Vorschrift, die alles regelt, gibt es nicht. Der Rahmen setzt sich aus mehreren Quellen zusammen, die sich in der Praxis gut ergänzen. Grundlage ist die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber der Ausführenden muss die Brandgefahr seiner Tätigkeit bewerten und Maßnahmen festlegen.
| Quelle | Worum es geht |
|---|---|
| ArbSchG und BetrSichV | Gefährdungsbeurteilung, sichere Verwendung von Schweiß- und Schneidgeräten, Prüfung der Arbeitsmittel |
| DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.26 | Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren: Maßnahmen in brandgefährdeten Bereichen, schriftliche Erlaubnis, Brandposten während und Brandwache nach der Arbeit |
| Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) | Ausstattung mit Feuerlöschern und Brandschutzhelfern |
| Versicherungsbedingungen und Richtlinien der Sachversicherer | Erlaubnisschein als Voraussetzung, häufig mit Vorgaben zu Löschmitteln und Nachkontrolle |
| Bauvertrag und Baustellenordnung | Anmeldepflicht, Zuständigkeiten, Freigabe durch die Bauleitung des Hauptunternehmers |
Auf Baustellen mit mehreren Firmen kommt die Abstimmungspflicht nach der Baustellenverordnung hinzu. Der SiGe-Koordinator sorgt dafür, dass Heißarbeiten eines Gewerks nicht mit der Lagerung brennbarer Stoffe eines anderen zusammenfallen. Wie das im Alltag aussieht, steht im Ratgeber Baustellenverordnung praktisch umgesetzt.
Der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten ist das zentrale Werkzeug. Muster gibt es von der DGUV und von den Sachversicherern. Wichtig ist weniger das Muster als der Weg dorthin: Der Schein wird vor Ort, am konkreten Arbeitsplatz ausgefüllt, nicht im Container. Wer die Stelle nicht gesehen hat, kann den Gefahrbereich nicht beurteilen.
Unterschrieben wird der Schein in der Regel von drei Seiten: von der Person, die die Arbeit freigibt (meist die Bauleitung oder eine beauftragte Fachkraft), von der ausführenden Person und von dem, der den Brandposten übernimmt. Er gilt nur für einen Ort, eine Tätigkeit und einen klar begrenzten Zeitraum, typischerweise eine Schicht.
Ein ausgefüllter Schein hängt sichtbar am Arbeitsplatz oder liegt beim Brandposten. Eine Kopie bleibt bei der Bauleitung, damit nach Feierabend jemand weiß, wo heute heiß gearbeitet wurde.
Die meisten Brände bei Heißarbeiten wären mit einer gründlichen Vorbereitung vermeidbar gewesen. Sie dauert oft länger als die eigentliche Arbeit und wird deshalb gern abgekürzt. Bewährt hat sich, die Vorbereitung als festen Teil der Arbeitszeit einzuplanen und nicht als lästige Pflicht am Rand.
Der Gefahrbereich wird in der Praxis häufig mit rund zehn Metern Umkreis angesetzt. Das ist aber nur ein Anhalt: Beim Trennschleifen in großer Höhe, bei Wind oder über offenen Schächten fliegen Funken deutlich weiter. Maßgeblich ist, was der Freigebende vor Ort sieht.
Besonders kritisch sind Umbauten im laufenden Betrieb, etwa in Krankenhäusern, Logistikhallen oder Bürogebäuden. Hier muss die Abschaltung von Meldern mit dem Betreiber abgestimmt sein. Hinweise dazu enthält auch die Seite für Logistikzentren.
Die Begriffe werden auf Baustellen unterschiedlich verwendet. Die DGUV Regel 100-500 unterscheidet den Brandposten während der Arbeit und die Brandwache im Anschluss. Viele Betriebe nennen beides einfach Brandwache. Entscheidend ist, dass beide Phasen abgedeckt und im Erlaubnisschein namentlich besetzt sind. Eine kurze Begriffsklärung gibt es im Glossar unter Brandwache.
| Brandposten | Brandwache / Nachkontrolle | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | während der Heißarbeit | nach Ende der Heißarbeit |
| Aufgabe | Funkenflug beobachten, Entstehungsbrand sofort löschen, Hilfe holen | Arbeitsstelle und Umgebung wiederholt auf Glutnester, Rauch, Geruch und Wärme prüfen |
| Position | dort, wo Funken landen können, auch im Geschoss darunter | Rundgang durch den gesamten Gefahrbereich |
| Ausstattung | Feuerlöscher, ggf. Löschdecke, Funk oder Telefon | Lampe, Wärmebildkamera wenn vorhanden, Löscher, Kontrollliste |
| Darf gleichzeitig | nichts anderes tun, vor allem nicht selbst arbeiten | nur Tätigkeiten, die die Kontrollen nicht verzögern |
Ein häufiger Fehler: Der Schweißer ist zugleich sein eigener Brandposten. Das funktioniert nicht, weil er mit Schutzschild und Blick auf die Naht nicht sieht, wo seine Funken landen. Der Brandposten muss eine zweite Person sein, die unterwiesen ist und mit dem Löscher umgehen kann. Ausgebildete Brandschutzhelfer, wie sie in der Brandschutzordnung benannt sind, eignen sich dafür gut.
Glutnester in Dämmung, Holz oder Staubablagerungen können über Stunden unbemerkt bleiben. Deshalb endet die Verantwortung nicht mit dem Abschalten des Geräts. Üblich ist eine unmittelbare Brandwache von mindestens einer Stunde nach Arbeitsende und danach wiederholte Kontrollgänge über mehrere Stunden. Die genaue Dauer legt die Gefährdungsbeurteilung fest, bei Dächern, Holzbauteilen und Dämmstoffen fällt sie länger aus.
Das organisatorische Problem liegt auf der Hand: Heißarbeiten werden gern ans Ende einer Schicht gelegt, damit die Fläche am nächsten Morgen frei ist. Dann fällt die Nachkontrolle genau in die Zeit, in der niemand mehr auf der Baustelle ist. Wer nachmittags um vier noch Stahl trennt, braucht jemanden, der bis in den Abend kontrolliert.
Auf größeren Baustellen lässt sich die späte Nachkontrolle gut mit der ohnehin vorhandenen Bewachung nachts und am Wochenende verbinden. Dann muss der Wachdienst aber wissen, wo heute heiß gearbeitet wurde, und eine klare Anweisung haben, was er dort prüft.
Brandschutz bei Heißarbeiten ist nicht nur eine Frage des einzelnen Scheins, sondern der Taktung. Wer in der Wochenplanung weiß, wann die Stahlbauer trennen, die Dachdecker flämmen oder der Installateur lötet, kann Konflikte vorher lösen. Typisch ist der Zusammenstoß mit der Anlieferung von Dämmstoffen oder Trockenbauplatten in denselben Bereich.
Bewährt hat sich, Heißarbeiten in der Baustellenbesprechung für die kommende Woche anzumelden. Die Baustellenkoordination kann dann Lagerflächen verschieben, Brandposten einplanen und die Nachkontrolle mit der Bewachung abstimmen.
| Situation | Typisches Risiko | Gegenmaßnahme |
|---|---|---|
| Flachdach mit Bitumenabdichtung | Glut in Dämmung und Holzbohlen am Dachrand | Verlängerte Nachkontrolle, Wärmebildkamera, kein Flämmen kurz vor Feierabend |
| Stahlbau im Rohbau | Funkenflug in Geschosse mit Material | Lager räumen oder abdecken, Brandposten im Geschoss darunter |
| Sanierung im Bestand | Hohlräume, alte Holzbalkendecken, Staub | Hohlräume öffnen und prüfen, Melder abgestimmt abschalten |
| Haustechnik in Schächten | Funken und Hitze im Schacht nach oben und unten | Schacht abschotten, Kontrolle an allen Öffnungen |
| Fassade mit brennbarer Dämmung | Schwer erkennbare Glimmbrände hinter der Bekleidung | Heißarbeit möglichst vermeiden oder auf kalte Verfahren ausweichen |
Die beste Heißarbeit ist die, die gar nicht stattfindet. Viele Verbindungen lassen sich schrauben, pressen oder mit kalten Trennverfahren herstellen. Das sollte bei der Planung abgefragt werden, nicht erst auf der Baustelle.
Die folgende Liste eignet sich als Grundlage für die eigene Baustellenregel. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung der ausführenden Firmen, hilft aber, die Schnittstellen zu schließen.
Staffsec unterstützt Baustellen mit Betriebssanitätern und Brandschutzhelfern sowie mit Kontrollgängen im Rahmen der Baustellensicherheit, dokumentiert in digitalen Einsatz- und Kontrollberichten.
Ja. Beim Trennschleifen entsteht starker Funkenflug, der weit reichen und brennbare Stoffe entzünden kann. Es gilt deshalb als feuergefährliche Arbeit und wird in brandgefährdeten Bereichen genauso behandelt wie Schweißen oder Brennschneiden.
Das legt der Betrieb oder die Baustelle fest. Üblich ist, dass die Bauleitung oder eine dafür beauftragte, fachkundige Person den Schein nach einer Begehung vor Ort freigibt. Wichtig ist, dass die Berechtigung schriftlich geregelt ist und allen Firmen bekannt ist.
Der Brandposten beobachtet den Gefahrbereich während der Heißarbeit und greift bei einem Entstehungsbrand sofort ein. Die Brandwache kontrolliert die Arbeitsstelle nach Abschluss der Arbeit wiederholt auf Glutnester. Im Sprachgebrauch werden beide Begriffe oft vermischt, entscheidend ist, dass beide Phasen besetzt sind.
Üblich ist eine unmittelbare Brandwache von mindestens einer Stunde und danach wiederholte Kontrollen über mehrere Stunden. Die konkrete Dauer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und den Vorgaben des Versicherers. Bei Dächern, Dämmstoffen und Holz wird sie meist verlängert.
Nein, das ist nicht sinnvoll. Wer schweißt oder trennt, konzentriert sich auf das Werkstück und sieht den Funkenflug nicht. Der Brandposten ist eine zweite, unterwiesene Person, die ausschließlich diese Aufgabe hat.
Ja, wenn er klar eingewiesen ist. Er muss wissen, wo heute heiß gearbeitet wurde, welche Bereiche er prüft, wie oft und was er im Verdachtsfall tut. Die Kontrollen sollten mit Uhrzeit und Befund dokumentiert werden.
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